Datenschutz, DSGVO, GDPR

Die (mittlerweile nicht mehr so) neue Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, hat viel Wirbel gemacht und für einige Verwirrung, Unsicherheit und zuweilen auch Panik gesorgt.

Nun hat Jo Diercks in seinem Blog einen Artikel verfasst, der etwas aufatmen lässt:

Kurz: Für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses dürfen Daten verarbeitet werden, und das Auswahlverfahren im Recruiting gehört dazu.

Aber lies unbedingt den ganzen, kurzweilig und gut geschriebenen Artikel von Jo, denn es gibt Einschränkungen: https://blog.recrutainment.de/2018/08/13/nein-man-braucht-nicht-per-se-eine-einwilligung-zur-datenverarbeitung-vom-bewerber-auch-nach-dsgvo-nicht/

©2024 videorecruiting.net

or

Log in with your credentials

Forgot your details?